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Widersprüche & Beschwerden

Ihr Antrag wurde abgelehnt, Ihre Leistungen wurden gekürzt oder ein Bescheid enthält Fehler? Das ist ärgerlich – aber noch nicht das letzte Wort. In Deutschland haben Sie das Recht, gegen fast jede behördliche Entscheidung Widerspruch einzulegen. Die Erfolgsquote ist hoch: Schätzungen zufolge werden 30–40 % aller Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide ganz oder teilweise zugunsten der Antragsteller entschieden. Wir helfen Ihnen, den Widerspruch fristgerecht einzulegen und überzeugend zu begründen.

Was wir für Sie tun

Formlose Widersprüche zur Fristwahrung – ein kurzes Schreiben, das Ihre Widerspruchsfrist sichert, während wir die ausführliche Begründung vorbereiten

Ausführliche Begründungsschreiben gegen Ablehnungsbescheide – mit konkretem Bezug auf Ihren Fall

Widersprüche gegen Leistungskürzungen und Sanktionen beim Jobcenter

Widersprüche gegen Kindergeld-Ablehnungen bei der Familienkasse

Widersprüche gegen Wohngeld-Ablehnungen

Widersprüche gegen Krankenkassen-Entscheidungen (Kostenübernahme, Hilfsmittel, Kuren)

Beschwerden bei fehlerhaften Bescheiden und falschen Berechnungen

Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X bei bestandskräftigen Bescheiden

Nachreichung von Unterlagen im laufenden Widerspruchsverfahren

Warum ist das wichtig?

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel nur einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Wer diese Frist verpasst, verliert das Recht auf Überprüfung – der Bescheid wird bestandskräftig. Aber selbst ein einfacher Einzeiler wie 'Hiermit lege ich Widerspruch ein' reicht zur Fristwahrung. Danach haben Sie Zeit für eine ausführliche Begründung. Wir stellen sicher, dass Sie keine Frist verpassen und Ihre Argumente überzeugend dargestellt werden.

Unser Ablauf

Zeigen Sie uns den Ablehnungsbescheid – bringen Sie ihn mit oder schicken Sie ein Foto. Wir prüfen den Bescheid, erklären Ihnen die Entscheidung und schätzen die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs ein. Ist die Frist knapp, formulieren wir sofort einen fristwahrenden Widerspruch. Anschließend erstellen wir eine ausführliche Begründung. Bei komplexen Fällen verweisen wir Sie an Beratungsstellen oder Fachanwälte für Sozialrecht.

Typische Situationen

01

Das Jobcenter kürzt Ihr Bürgergeld um 10 % wegen eines versäumten Termins – wir prüfen, ob die Sanktion rechtmäßig ist, und formulieren den Widerspruch

02

Die Familienkasse lehnt Kindergeld ab, weil angeblich kein Aufenthaltstitel vorliegt – wir legen Widerspruch ein und reichen die Nachweise nach

03

Das Wohnungsamt lehnt Ihren WBS ab – wir prüfen die Berechnung und begründen den Widerspruch

04

Die Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme für eine Brille – wir formulieren den Widerspruch mit ärztlicher Begründung

05

Ein alter Bescheid enthält einen Rechenfehler – wir stellen einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

In der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Was kostet ein Widerspruch?

Ein formloser Widerspruch zur Fristwahrung kostet 20 €. Eine ausführliche Begründung kostet je nach Umfang ab 45 €.

Lohnt sich ein Widerspruch überhaupt?

Sehr oft ja. Viele Bescheide werden aufgrund von Fehlern der Behörde oder fehlenden Unterlagen erlassen. Ein gut begründeter Widerspruch hat gute Erfolgschancen – besonders wenn neue Nachweise beigefügt werden.

Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?

Dann erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie beim Sozialgericht klagen – das ist kostenlos. Wir verweisen Sie dann an einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Anliegens.

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Hinweis: Wir bieten Schreib- und Ausfüllhilfe sowie allgemeine Beratung an. Gemäß RDG führen wir keine Rechtsberatung durch und vertreten Sie nicht vor Gericht.